§ 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
§ 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat: a) sexuelle Handlungen von, an oder vor ...
Bei § 184c StGB (Jugendpornografie) liegt die Altersgrenze bei 14 bis unter 18 Jahren, mit deutlich milderen Strafen (bis zu 3 Jahre bzw. bei Besitz bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe).
Anwalt für Jugendpornografie (§ 184c StGB) Der Vorwurf des Besitzes von Jugendpornografie (§ 184c StGB) stellt für die Beschuldigten meist eine schockierende und belastende Situation dar. Nicht selten trifft es Personen ohne strafrechtliche Vorerfahrungen – zum Beispiel durch das versehentliche Herunterladen, das Erhalten von Dateien über Messenger oder durch unklare Altersangaben in ...
Gem. § 184c Strafgesetzbuch (StGB) ist der Besitz von Jugendpornografie in Deutschland strafbar. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit pornografischen Darstellungen, die Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren zeigen.
Der § 184c StGB stellt Besitz, Herstellung und Verbreitung solcher Inhalte unter Strafe – mit Ausnahmen für private Konstellationen. Dies betrifft insbesondere das sog.